Wissenswertes
Das Konzept der FBL Klein-Vogelbach hat seinen Platz in Prävention, Rehabilitation und Akuttherapie. Sie lässt sich beliebig in den Alltag einbauen, da das aktive Bewegungsverhalten jedes Menschen jederzeit verbessert, verändert oder angepasst werden kann.
Jeder Therapeut hat die Tendenz, seine eigene Leistung als ausschlaggebend für einen Behandlungserfolg zu halten. Dies gilt für den Internisten ...
Eine spezielle Abrechnungsmöglichkeit über die Krankenkasse ist bis heute nicht möglich. FBL wird selten direkt verschrieben. Sie ist nicht einfach ein Behandlungskonzept, sondern vielmehr eine Philosophie, wie das Bewegungsverhalten von jedem Menschen selber beeinflusst werden kann. Der Therapeut entscheidet, ob er das Konzept oder Teile davon, wie aktive Übungen, Teilübungen oder Positionen im Alltag mit dem Kunden zusammen analysiert, erklärt, instruiert oder anwendet. Es ist selbstverständlich, dass alle Anwendungen immer individuell angepasst werden. Therapeuten, die sich mit der FBL und ihren Therapiemöglichkeiten befassen, sind offen und bauen auch Anwendungen anderer Konzept mit in die Therapie ein.
Wenn der Arzt die Therapie verordnet übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ansonsten kommt der Patient selber für die Kosten auf. Diese variieren je nach Land.